Umweltangaben für Autohändler

28.02.2023

In Deutschland müssen Autohändler beim Fahrzeugverkauf bestimmte Umweltangaben verpflichtend angeben. Dazu gehören:

  1. CO2-Emissionen: Autohändler müssen die CO2-Emissionen des Fahrzeugs in Gramm pro Kilometer (g/km) angeben.

  2. Energieeffizienzklasse: Das Fahrzeug muss mit einer Energieeffizienzklasse gekennzeichnet sein. Die Energieeffizienzklasse gibt an, wie effizient das Fahrzeug im Verbrauch von Kraftstoff oder Strom ist. Die Klassen reichen von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

  3. Verbrauchswerte: Autohändler müssen auch den kombinierten Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs in Litern pro 100 Kilometer (l/100 km) angeben.

  4. Schadstoffklasse: Das Fahrzeug muss mit der Schadstoffklasse gekennzeichnet sein. Die Schadstoffklasse gibt an, wie viel Schadstoffe das Fahrzeug ausstößt. Die Klassen reichen von Euro 1 (höhere Schadstoffemissionen) bis Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC (sehr niedrige Schadstoffemissionen).

Diese Angaben sind Teil der Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV (Pkw-Label-Verordnung) und müssen in allen Fahrzeuganzeigen und -angeboten enthalten sein, einschließlich auf der Webseite des Autohändlers und in der Werbung.